leanbite CONSULTING

Allgemeine Geschäftsbedingungen

leanbite consulting · Deniz Dincer · Stuttgart

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die von Deniz Dincer, leanbite consulting, Mendelssohnstraße 98, 70619 Stuttgart (nachfolgend „Berater") gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Berater erbringt Beratungsleistungen im Bereich Prozessoptimierung und Lean-Management für die Gastronomie, insbesondere die Analyse und Verbesserung von Abläufen, die Durchführung von Schulungen und Workshops sowie die Implementierung von Lean-Methoden wie 5S, Kaizen und Kanban.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Honorar. Es werden folgende Vertragsmodelle angeboten:

Stundenbasierte Beratung: Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Stunden zum vereinbarten Stundensatz.
Projektbasierte Beratung (Festpreis): Ein pauschales Honorar für den vereinbarten Leistungsumfang.
Retainer-Vertrag: Monatliches Pauschalhonorar für eine kontinuierliche Begleitung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten

Vereinbarte Zeitpläne und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Beraters.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Der Berater haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars, beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und betrieblichen Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Kündigung

Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Retainer-Verträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelne Projektaufträge können nur einvernehmlich oder bei schwerwiegender Pflichtverletzung der anderen Partei vorzeitig beendet werden.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Berater erstellten Konzepte, Analysen, Berichte, Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Beraters. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Stuttgart, 2024
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